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Donnerstag, 7. august 2008
Ich habe bis heute nicht verstanden warum die Pendschlerpauschale für die ersten 20 Kilomenter gestrichen wurde?! Als Werbungskosten kann man doch "grundsätzlich" alle Kosten die für die Ausübung der Arbeit erforderlich sind absetzen, warum dann nicht mehr die ersten 20 Kilometer... Wieder ein neues Rätsel in der deutschen Steuerpolitik!

Das Beste in dem Zusammenhang finde ich allerdings das Verhalten der CSU jetzt vor der Wahl:
Erst für die Kürzung stimmen und wenn es dann auf die Wahl zu geht und die Umfragen schlecht sind, wird einfach wieder eine Rücknahme der Änderung gefordert. Viel besser finde ich den Vorschlag von unserem Umweltminister Gabriel: Eine Höchstgrenze für die Pendlerpauschale! Die gleiche Idee hate ich schon während der ganzen Diskussion, aber es gibt ja bereits eine Maximalgrenze von 4500 Euro, allerings mit einigen Ausnahmen.

Mein Vorschlag ist eine generelle Pauschale für alle! Über die Höhe der Pauschale muss man diskutieren, ist denk ein Betrag im Bereich 1000 bis 1500 Euro wäre fair. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag könnte dabei reduziert werden und nur noch für alle übrigen Werbungskosten als Pauschale gelten.
Der große Vorteil ist, dass es einfach gerecht wäre! Wenn jemand meint 50 Kilometer oder mehr von der Arbeit entfernt zu wohnen, so ist es seine private Entscheidung und hängt nicht mit der Arbeit zusammen. Umgekehrt werden auch alle belohnt die nahe bei der Arbeit wohnen und dafür meist höhe Mietpreise in Kauf nehmen müssen, diese Kosten kann man schleßlich bisher nicht absetzen.
Auch Kosten für einen Zweitwohnsitz sollte man auch nicht absetzen können! Warum sind diese Kosten Werbungskosten? Das ist Privatvergnügen! Wenn die Frau und die Kinder in Süddeutschland leben und der Mann in Norddeutschland arbeitet, warum sollten die Kosten für eine Zweitwohnung berücksichtigt werden? Die Familie kann doch in den Norden ziehen oder der Mann muss sich halt eine Job im Süden suchen...

Klar muss es auch Regelungen bei neuen Jobs geben, dass man zum Beispiel während der Probezeit die Mehrkosten für den Arbeitsweg geltend machen kann oder auch Umzugskosten zur Arbeit. Nur grundsätzlich sollten die normalen Kosten für den Weg zur tätglichen Arbeit über eine Pauschale geregelt werden! Das ist fair, einfach und gerecht!
von deutschland-veränderer veröffentlicht in: Allgemeines
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