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Mittwoch, 30. januar 2008

Ausgangssituation

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist nach wie vor zu hoch! Der Hauptgrund für den Rückgang in letzter Zeit lag in der guten Konjunktur und kaum an den Leistungen der Politik. Der Umbau der Arbeitsämter in die Agenturen für Arbeit hat meines Erachtens nur jede Menge Geld gekostet und kaum etwas gebracht. Für dieses Konzept haben mich deshalb verschiedene Fragen beschäftigt:
  • Was passiert mit meinen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung?
  • Wie können Arbeitslose besser vermittelt und qualifiziert werden?
  • Wie können die Arbeitgeber motiviert werden mehr Leute zu beschäftigen?
Mit den Beiträgen werden mittlerweile alle möglichen Leistungen bezahlt, so dass mittlerweile nur noch die Hälfte der Einnahmen tatsächlich für die Zahlung des Arbeitslosengelds verwendet wird! Da stellt sich mir die Frage ob wir hier noch von einer "Sozialversicherung" sprechen können...

Mein Konzept

Ich bin für einen kompletten Umbau der Finanzierung, inkl. einer teilweisen Privatisierung. Die Kernpunkte im Überblick:
  • Keine Änderungen an der Höhe oder Dauer des "Arbeitslosengelds I"
  • Finanzierung der Beiträge ausschließlich durch die Arbeitgeber
  • Beschränkung der Agentur für Arbeit auf die Verwaltung
  • Privatisierung der Arbeitsvermittlung

Wofür ist denn die Arbeitslosenversicherung grundsätzlich gedacht gewesen? Sie zahlt dann, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlässt! Also nicht, bei Kündigung durch den Arbeitnehmer oder bei Kündigungen wenn sich der Arbeitnehmer falsch verhalten hat. Daher sollten die Kosten für das "Arbeitslosengeld I"  auch nur von denen bezahlt werden, die für den Versicherungsfall verantwortlich sind: Die Arbeitgeber!  Dadurch haben es die Firmen in Deutschland selbst in der Hand  wie hoch  die Lohnnebenkosten sind: Werden viele Menschen entlassen steigen die Beiträge und umgekehrt! Die Rechtsgrundlagen für die Höhe und Dauer von "Arbeitslosengeld I" können unverändert bleiben.

Die Aufgaben für die Agentur für Arbeit müssten auf reine Verwaltungstätigkeiten beschränkt werden:
  • Einziehung und Überwachung der Beiträge
  • Auszahlungen der Entgeltersatzleistungen
  • Finanzierung der Arbeitvermittlungen (Vermittlungsgutschein, Bewerbungskosten)
  • Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen
Die  Agentur für Arbeit wäre also für eine korrekte und effektive Verwaltung der Beiträge verantwortlich. Die tatsächliche Vermittlung und Fortbildung würde über private Unternehmen ablaufen und der Staat müsste nur noch die Leistungen dieser Unternehmen überprüfen.

Durch diese Änderungen bleibt das Solidaritätsprinzip bestehen, da  weiterhin für alle Versicherten entsprechende Beiträge bezahlt werden und sich nur die Herkunft der Beiträge ändert. Auch der Personalbestand der Agentur für Arbeit kann langsam reduziert werden, da die Aufgaben Stück für Stück privatisiert werden können.
von deutschland-veränderer - veröffentlicht in: Zukunfts-Konzepte
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