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Mittwoch, 30. januar 2008

Ausgangssituation

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist nach wie vor zu hoch! Der Hauptgrund für den Rückgang in letzter Zeit lag in der guten Konjunktur und kaum an den Leistungen der Politik. Der Umbau der Arbeitsämter in die Agenturen für Arbeit hat meines Erachtens nur jede Menge Geld gekostet und kaum etwas gebracht. Für dieses Konzept haben mich deshalb verschiedene Fragen beschäftigt:
  • Was passiert mit meinen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung?
  • Wie können Arbeitslose besser vermittelt und qualifiziert werden?
  • Wie können die Arbeitgeber motiviert werden mehr Leute zu beschäftigen?
Mit den Beiträgen werden mittlerweile alle möglichen Leistungen bezahlt, so dass mittlerweile nur noch die Hälfte der Einnahmen tatsächlich für die Zahlung des Arbeitslosengelds verwendet wird! Da stellt sich mir die Frage ob wir hier noch von einer "Sozialversicherung" sprechen können...

Mein Konzept

Ich bin für einen kompletten Umbau der Finanzierung, inkl. einer teilweisen Privatisierung. Die Kernpunkte im Überblick:
  • Keine Änderungen an der Höhe oder Dauer des "Arbeitslosengelds I"
  • Finanzierung der Beiträge ausschließlich durch die Arbeitgeber
  • Beschränkung der Agentur für Arbeit auf die Verwaltung
  • Privatisierung der Arbeitsvermittlung

Wofür ist denn die Arbeitslosenversicherung grundsätzlich gedacht gewesen? Sie zahlt dann, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlässt! Also nicht, bei Kündigung durch den Arbeitnehmer oder bei Kündigungen wenn sich der Arbeitnehmer falsch verhalten hat. Daher sollten die Kosten für das "Arbeitslosengeld I"  auch nur von denen bezahlt werden, die für den Versicherungsfall verantwortlich sind: Die Arbeitgeber!  Dadurch haben es die Firmen in Deutschland selbst in der Hand  wie hoch  die Lohnnebenkosten sind: Werden viele Menschen entlassen steigen die Beiträge und umgekehrt! Die Rechtsgrundlagen für die Höhe und Dauer von "Arbeitslosengeld I" können unverändert bleiben.

Die Aufgaben für die Agentur für Arbeit müssten auf reine Verwaltungstätigkeiten beschränkt werden:
  • Einziehung und Überwachung der Beiträge
  • Auszahlungen der Entgeltersatzleistungen
  • Finanzierung der Arbeitvermittlungen (Vermittlungsgutschein, Bewerbungskosten)
  • Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen
Die  Agentur für Arbeit wäre also für eine korrekte und effektive Verwaltung der Beiträge verantwortlich. Die tatsächliche Vermittlung und Fortbildung würde über private Unternehmen ablaufen und der Staat müsste nur noch die Leistungen dieser Unternehmen überprüfen.

Durch diese Änderungen bleibt das Solidaritätsprinzip bestehen, da  weiterhin für alle Versicherten entsprechende Beiträge bezahlt werden und sich nur die Herkunft der Beiträge ändert. Auch der Personalbestand der Agentur für Arbeit kann langsam reduziert werden, da die Aufgaben Stück für Stück privatisiert werden können.
von deutschland-veränderer veröffentlicht in: Zukunfts-Konzepte
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Kommentare

In den Ansätzen betreffend der Arbeitsämter (ihren neuen Namen verdient der Molloch nicht) stimme ich weitgehend mit Ihnen überein.

Was die Umverteilung angeht, so bin ichanderer Auffassung.

Die Verteilung der Beiträge zwischen AG und AN ist grundsätzlich in Ordnung, auch die Pflicht zu der Versicherung ist sinnvoll. Allerdings sollte die Verpflichtung hierzu an den Mindestlebenshaltungskosten und nicht an dem Gehalt orientiert werden. Die Beiträge können stufenweise gestaffelt werden, sollten aber nicht einen bestimmten Betrag übersteigen dürfen.

Falls man mehr kriegen möchte, sollte man sich Privat versichern können und zwar in der Abstuffung die einem als angemessen erscheint.
Kommentarnr.: 1 Gepostet von: Johny Do (Website) am: 31.01.2008 20:58:27
Zuerst einmal vielen Dank für den ersten Kommentar zu meinen Artikeln!

Es ist die Frage als was man die Arbeitslosenversicherung sieht, die Grundversorgung ist ja auf jeden Fall auch unabhängig von der Arbeitslosenversicherung über das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gesichert. Für mich ist die Arbeitslosenversicherung eine Absicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, damit man die Zeit überbrücken kann, bis man einen neuen Job findet. Daher sehe ich es ganz klar als eine Sozialversicherung, die hilft den Lebensstandard in dieser bestimmten Zeit aufrechtzuerhalten. Die Zahlung der Beiträge sehe ich aber wie in meinem Artikel geschrieben, ganz klar bei den Arbeitgebern. So wie es bei der Unfallversicherung auch der Fall ist! Für mich sind Unfall- und Arbeitslosenversicherung gut vergleichbar, in beiden Fällen liegt der Eintritt des Versicherungsfalls (meist) in den Händen der Arbeitgeber.
Einen Maximalbeitrag gibt es bereits, da die Beiträge ab der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr steigen, steigen ab dann auch die Leistungen nicht weiter an.

Eine zusätzliche private Absicherung ist natürlich immer denkbar, wobei ich dafür dann keinen Bedarf für eine staatliche Unterstützung sehen würde.
Antwort von: deutschland-veränderer (Website) am: 1.02.2008 13:14:07
Nichts zu danken. Ich habe mich auch das eine oder andere Mal mit der selben Frage beschäftigt und freue mich über Ihr Thema.

Allerdings können Sie mich nicht überzeugen, dass die Arbeitslosenversicherung ein alleiniger Part des Arbeitgebers ist.

1. Stellen Sie sich vor, dass Sie eine Zeitung abonieren und nach einer Weile festsstellen die Zeitung ist Ihnen
a. zu teuer oder
b. unzureichend, unzulänglich, oder auch sonst nicht die erwartete Leistung erbringt.
Sind Sie bereit, den Aufpreis von bis zu 6% für diese Zeitung während des Abonnements zu tragen??? Es liegt ja allein in Ihrer Hand das Abo zu behalten oder zu kündigen... Wenn ja, dann sind sie eine große ausnahme.

2. Der Lebensstander der Arbeitslosenversicherung muss nicht gleich dem der Sozialhilfe (Harz IV) entsprechen allerdings auch nicht dem Standart des Einkommens des beziehers. Jedenfalls nicht apriori. Diese Möglichkeit sollte dem Wunsch des Versicherten entsprechend separat behandelt werden. Eine Grundversorgung sollte nicht (übertriben gesprochen) einem Manager den Lebensstandart sichern den er vorher hatte sondern die Möglichkeit seine Rechnungen zu begleichen.

3. Ich habe keine staatliche Unterstützung für die private Vorsorge vorgesehen, will diese allerdings nicht ausschliessen. Diese kann allerdings höchstens in Form einer Steuerminderung für die geleisteten Beiträge gestaltet werden.
Kommentarnr.: 2 Gepostet von: Johny Do (Website) am: 3.02.2008 02:15:10
Um ehrlich zu sein, habe ich auch nicht damit gerechnet Sie zu überzeugen ;-)
Mein Konzept enthält ja schließlich keine direkte Verbesserung für die Versicherten (Beiträge werden nur neu verrechnet, Beitragsniveau bleibt gleich...). Aber ich muss ja auch keine Wählerstimmen sammeln, wo man deshalb ja mit so einem Konzept nie eine Chance hätte. Wie man ja auch bei der letzten Bundestagswahl mit dem Konzept der CDU zur Einkommenssteuer gesehen hat.

Dennoch sehe ich langfristig durch mein Konzept verschiedene Vorteile:
- der Arbeitnehmer bekommet mehr Netto von seinem Brutto
   --> wirkt sich hauptsächlich erst späteren bei Lohnerhöhungen aus
- Arbeitgeber sind an einer schnelleren Wiederbeschäftigung der Arbeitslosen interessiert
- durch stärkere Privatisierung der Vermittlung und Fortbildung von Arbeitlosen
  erhöht sich in der Regel die Qualität (--> Regeln der Marktwirtschaft)
- je nach Standpunkt ist die soziale Gerechtigkeit durch die Umstellung höher

Um ehrlich zu sein, habe ich Ihren Vergleich mit der Zeitung nicht verstanden! Vielleicht können Sie mir das nochmals etwas genauer beschreiben?

Zu den Leistungen kann ich nur erneut sagen, dass es ja bereits eine Mindest- und eine Maximalleistung gibt. Hier sehe ich auch keinen akuten Änderungsbedarf. Zwischen diesen beiden Grenzen bekommt man 60% des bisherigen Nettoentgelts, ob dies angemessen ist kann ich nicht beurteilen, da ich glücklicherweise noch die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen musste.
Antwort von: deutschland-veränderer (Website) am: 3.02.2008 09:30:35

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