Mittwoch, 30. januar 2008
Ausgangssituation
Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist nach wie vor zu hoch! Der Hauptgrund für den Rückgang in letzter Zeit lag in der guten Konjunktur und kaum an den Leistungen der Politik. Der Umbau der
Arbeitsämter in die Agenturen für Arbeit hat meines Erachtens nur jede Menge Geld gekostet und kaum etwas gebracht. Für dieses Konzept haben mich deshalb verschiedene Fragen beschäftigt:
- Was passiert mit meinen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung?
- Wie können Arbeitslose besser vermittelt und qualifiziert werden?
- Wie können die Arbeitgeber motiviert werden mehr Leute zu beschäftigen?
Mit den Beiträgen werden mittlerweile alle möglichen
Leistungen bezahlt, so dass mittlerweile nur
noch die Hälfte der Einnahmen tatsächlich für die Zahlung des Arbeitslosengelds verwendet wird! Da stellt sich mir die Frage ob wir hier noch von einer "Sozialversicherung" sprechen können...
Mein Konzept
Ich bin für einen kompletten Umbau der Finanzierung, inkl. einer teilweisen Privatisierung. Die Kernpunkte im Überblick:
- Keine Änderungen an der Höhe oder Dauer des "Arbeitslosengelds I"
- Finanzierung der Beiträge ausschließlich durch die Arbeitgeber
- Beschränkung der Agentur für Arbeit auf die Verwaltung
- Privatisierung der Arbeitsvermittlung
Wofür ist denn die Arbeitslosenversicherung grundsätzlich gedacht gewesen? Sie zahlt dann, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlässt! Also nicht, bei Kündigung durch den Arbeitnehmer oder
bei Kündigungen wenn sich der Arbeitnehmer falsch verhalten hat. Daher sollten die Kosten für das "Arbeitslosengeld I" auch nur von denen bezahlt werden, die für den Versicherungsfall
verantwortlich sind: Die Arbeitgeber! Dadurch haben es die Firmen in Deutschland selbst in der Hand wie hoch die Lohnnebenkosten sind: Werden viele Menschen entlassen steigen die
Beiträge und umgekehrt! Die Rechtsgrundlagen für die Höhe und Dauer von "Arbeitslosengeld I" können unverändert bleiben.
Die Aufgaben für die Agentur für Arbeit müssten auf reine Verwaltungstätigkeiten beschränkt werden:
- Einziehung und Überwachung der Beiträge
- Auszahlungen der Entgeltersatzleistungen
- Finanzierung der Arbeitvermittlungen (Vermittlungsgutschein, Bewerbungskosten)
- Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen
Die Agentur für Arbeit wäre also für eine korrekte und effektive Verwaltung der Beiträge verantwortlich. Die tatsächliche Vermittlung und Fortbildung würde über private Unternehmen
ablaufen und der Staat müsste nur noch die Leistungen dieser Unternehmen überprüfen.
Durch diese Änderungen bleibt das Solidaritätsprinzip bestehen, da weiterhin für alle Versicherten entsprechende Beiträge bezahlt werden und sich nur die Herkunft der Beiträge ändert. Auch
der Personalbestand der Agentur für Arbeit kann langsam reduziert werden, da die Aufgaben Stück für Stück privatisiert werden können.
von deutschland-veränderer
veröffentlicht in:
Zukunfts-Konzepte
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Was die Umverteilung angeht, so bin ichanderer Auffassung.
Die Verteilung der Beiträge zwischen AG und AN ist grundsätzlich in Ordnung, auch die Pflicht zu der Versicherung ist sinnvoll. Allerdings sollte die Verpflichtung hierzu an den Mindestlebenshaltungskosten und nicht an dem Gehalt orientiert werden. Die Beiträge können stufenweise gestaffelt werden, sollten aber nicht einen bestimmten Betrag übersteigen dürfen.
Falls man mehr kriegen möchte, sollte man sich Privat versichern können und zwar in der Abstuffung die einem als angemessen erscheint.
Es ist die Frage als was man die Arbeitslosenversicherung sieht, die Grundversorgung ist ja auf jeden Fall auch unabhängig von der Arbeitslosenversicherung über das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gesichert. Für mich ist die Arbeitslosenversicherung eine Absicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, damit man die Zeit überbrücken kann, bis man einen neuen Job findet. Daher sehe ich es ganz klar als eine Sozialversicherung, die hilft den Lebensstandard in dieser bestimmten Zeit aufrechtzuerhalten. Die Zahlung der Beiträge sehe ich aber wie in meinem Artikel geschrieben, ganz klar bei den Arbeitgebern. So wie es bei der Unfallversicherung auch der Fall ist! Für mich sind Unfall- und Arbeitslosenversicherung gut vergleichbar, in beiden Fällen liegt der Eintritt des Versicherungsfalls (meist) in den Händen der Arbeitgeber.
Einen Maximalbeitrag gibt es bereits, da die Beiträge ab der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr steigen, steigen ab dann auch die Leistungen nicht weiter an.
Eine zusätzliche private Absicherung ist natürlich immer denkbar, wobei ich dafür dann keinen Bedarf für eine staatliche Unterstützung sehen würde.